SEPA Arbeitgeber

Für den Einzug der Beiträge stellen wir ab August 2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden dabei als SEPA-Lastschriftmandat umgewidmet und weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE88ZZZ00000786219.

Die Mandatsreferenz wird sich aus den Großbuchstaben AG, der Betriebsnummer und einem internen Kennzeichen  zusammensetzen (z. B. AG-12345678-01).

Zur Erteilung eines Lastschriftmandates (bisher Einzugsermächtigung) verwenden Arbeitgeber bitte das Lastschriftformular für Arbeitgeber. Dieses senden Sie uns bitte per Post original unterschrieben zu. Unsere Mitglieder erhalten vor dem ersten Lastschrifteinzug eine entsprechende schriftliche Information zu Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenz sowie Terminen.

Bitte beachten Sie, dass für jeden Arbeitnehmer ein separates Lastschriftformular durch den Arbeitgeber ausgefüllt werden muss. Eine pauschale Erteilung ist leider nicht möglich.

Die Beiträge zum Versorgungswerk werden bei erteilter Lastschriftermächtigung  jeweils am letzten Werktag des Monats vom Konto abgebucht.

Für Überweisungen verwenden Sie bitte unsere folgende Bankverbindung:

IBAN:    DE69 3006 0601 0003 3682 11
BIC:       DAAEDEDDXXX
Bank:     Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

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