Unsere Aufgaben

Die Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Als gemeinsame Einrichtung der Landesapothekerkammern Sachsen und Thüringen nimmt sie ihre Aufgaben auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den beiden Freistaaten war.

Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen einer Pflichtversicherung beitragsbezogene Versorgungsleistungen. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ohne Kapitalbildung auf dem Umlageverfahren basiert, handelt es sich um ein sogenanntes kapitalgedecktes Finanzierungssystem. Es wird aus dem Beitragsaufkommen und den Vermögenserträgen ein Deckungsstock gebildet, aus dem die Rentenleistungen finanziert werden. Zusätzlich fliessen in die Leistungsfinanzierung auch Umlageelemente ein, indem der laufende Zugang junger Mitglieder bei der Ermittlung der individuellen Rentenanwartschaften mit berücksichtigt wird.

Mitglieder sind neben alle Pflichtmitgliedern der Landesapothekerkammern Sachsen und Thüringen auch alle Pharmaziepraktikanten, die im Zuständigkeitsbereich pharmazeutisch tätig sind.

Die Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung hat ihren Sitz in Dresden und verwaltet hier die Mittel für den spezifischen Aufgabenzuschnitt zweckgebunden und gesondert. Die einzelnen Organe der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung werden im Bereich Organisation vorgestellt.

Bei weitergehenden Fragen schauen Sie in unsere FAQ, oder nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

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