Organisation

Berufsständische Versorgung

Die Drei Säulen der Altersvorsorge



Die drei Säulen der Altersvorsorge setzen sich aus dem Grundsicherungssystem, der Zusatzversorgung sowie einer Privatversicherung zusammen. Zum Grundsicherungssystem gehören neben der Berufsständischen Versorgung auch die Gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung. Zusatzversorgungen sind unter anderem die betriebliche Altersversorgung und die Zusatzversorgung in öffentlichen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen. Zur Privatversicherung zählt man vor allem Verträge mit Lebensversicherungsgesellschaften und Banken.

Aufbau und Gremien der STApV

Die seit dem 1. Mai 1992 bestehende Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung ist eine gemeinsame Einrichtung der Landesapothekerkammern in Sachsen und Thüringen auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den beiden Freistaaten. Als berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung hat sie die Aufgabe, den Angehörigen der beiden Kammern sowie den Hinterbliebenen Versorgungen zu gewähren (Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung). Diese Aufgaben nimmt das Versorgungswerk als rechtlich unselbstständige Einrichtung der Sächsischen Landesapothekerkammer wahr. Es hat seinen Sitz in Dresden, verwaltet die Mittel indes für den spezifischen Aufgabenzuschnitt zweckgebunden und gesondert.

 

Aufbau und Gremien der STApV

 

Gremien des Versorgungswerks

Die Organe der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung sind die Vertreterversammlug, der Verwaltungsausschuss sowie der Aufsichtsausschuss. Die Mitglieder dieser üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung besteht aus 24 Mitgliedern, davon 16 aus dem Kreis der Sächsischen Landesapothekerkammer und 8 aus dem der Landesapothekerkammer Thüringen.

Grafik Vertreterversammlung

Aufgaben der Vertreterversammlung

Der Vertreterversammlung obliegen die grundsätzlichen Angelegenheiten des Versorgungswerks, insbesondere

  • der Erlass der Satzung und deren Änderungen,
  • die Wahl und die Abberufung der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses,
  • die Entgegennahme des Lageberichts und die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Entlastung der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses,
  • die Anpassungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Feststellung des Rentenbemessungsfaktors,
  • die Beschlussfassung,
  • die Regelung des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung und
  • die Aufstellung von Satzungsrichtlinien für den Abschluss von Überleitungsvereinbarungen mit anderen Vorsorgeeinrichtungen.

Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung sowie aus drei weiteren Mitgliedern der Vertreterversammlung. Drei Mitglieder sollen dem sächsischen und zwei aus dem thüringischen Kammerbereich angehören.

Grafik Verwaltungsausschuss

 

Mitglieder

Stellvertreter

Herold, Dr. Holger -Vorsitzender-
Jacob, Claudia
Münch, Marco
Anschütz, Jörg -stellv. Vorsitzender-
Pinkwart, Dr. Wolfram

Klut, Dr. Ina-Maria
Hoffmann, Maret
Wolf, Michael
Schreiber, Ronald
Zörner, Mandy

Aufgaben des Verwaltungsausschusses

Der Verwaltungsausschuss führt die Geschäfte des Versorgungswerks, soweit sie nicht durch die Satzung anderen Organen übertragen sind.

Er kann einen Geschäftsführer bestellen und Sachverständige beiziehen.

Der Verwaltungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe

  • den Lagebericht und den Jahresabschluss aufzustellen,
  • den vom Aufsichtsausschuss bestimmten Abschlussprüfer mit der Abschlussprüfung zu beauftragen,
  • den Lagebericht, den Jahresabschluss und den Bericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsausschuss vorzulegen,
  • die Sitzungen der Vertreterversammlung vorzubereiten,
  • die Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Aufsichtsausschusses durchzuführen,
  • den Abschluss von Überleitungsvereinbarungen mit anderen Versorgungseinrichtungen zu beschließen und
  • Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Rehabilitationsmaßnahmen aufzustellen.

Aufsichtsausschuss

Der Aufsichtsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern der Vertreterversammlung. Drei Mitglieder sollen dem sächsischen und zwei dem thüringischen Kammerbereich angehören (§ 10 der Satzung).

Grafik Aufsichtsausschuss

 

 

Mitglieder

Stellvertreter

Vogel, Carl Friedrich
Klaus, Karsten
Mühmel, Konrad
Giese, Dr. Reinhard -Vorsitzender-
Zimmer, Harald
Penzis, Dr. Robert
Penz, Michaela
Briel, Prof. Dr. Detlef
Pradel, Susann
Ritter, Dr. Anke

Aufgaben des Aufsichtsausschusses

  • die Überwachung der Geschäftstätigkeit,
  • die Bestimmung des Abschlussprüfers,
  • die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und
  • die Genehmigung von Erwerb, Veräußerung und Bebauung von Grundstücken.

Aufsichtsbehörden

Das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt führt die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk. Dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr obliegt die Versicherungsaufsicht.

Die sächsischen Aufsichtsbehörden führen die Aufsicht im Benehmen mit den zuständigen Ministerien des Freistaates Thüringen und informieren diese über wichtige aufsichtsrechtliche Vorgänge und Maßnahmen. In Satzungsangelegenheiten ist darüber hinaus deren Einvernehmen erforderlich.

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