STApV Aktuelles
Pflichtbeiträge 2012
| Monatliche Beitragsbemessungsgrenze | 4.800,00 Euro |
| Beitragssatz | 19,60 % |
| Jährliche Einzahlungshöchstgrenze | 28.224,00 Euro |
| davon Pflichtbeitrag (entspricht jährlichem Höchstbeitrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung) |
11.289,60 Euro |
| Freiwillige Mehrzahlungen | 16.934,40 Euro |
| Monatliche Beiträge | |
| Regelbeitrag | 940,80 Euro |
| Halber Regelbeitrag | 470,40 Euro |
| Viertel Regelbeitrag | 235,20 Euro |
| Mindestbeitrag | 117,60 Euro |
| Halber Mindestbeitrag | 58,80 Euro |
Auf Antrag wird Beitragsermäßigung für selbstständig tätige Apotheker gewährt, wenn für 2012 die Jahresgewinngrenze in Höhe von 57.600,00 Euro nicht erreicht wird. Der Beitrag beträgt dann 19,6 % des nachgewiesenen Jahresgewinns, mindestens jedoch den halben Regelbeitrag.
Hinweise zur Beitragszahlung
Die Beiträge zur Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung werden am Ende des jeweiligen Kalendermonats fällig. Die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren (BEZ) ist satzungsgemäß verpflichtend, durch die Teilnahme am BEZ sichern Sie sich überdies eine pünktliche Zahlung Ihrer Beiträge (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2). Nehmen Sie vorübergehend nicht am Bankeinzugsverfahren teil, geben Sie bitte bei allen Einzahlungen im Verwendungszweck der Überweisung folgendes an:
- Ihren Namen,
- Ihre Mitgliedsnummer (nur die sechsstellige Zahl mit führenden Nullen, bspw. 000278, ohne den Zusatz "V/" und ohne die durch einen Punkt abgetrennte Prüfziffer),
- den Zeitraum, für den die Zahlung bestimmt ist (Monat bei Pflichtbeiträgen, Jahr bei FMZ) und
- Art der Zahlung (Pflichtbeitrag oder freiwillige Mehrzahlung).
Unsere Bankverbindung lautet:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, BLZ 300 606 01, Konto 000 336 8211.
Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge für Ihre Mitarbeiter in Form einer Sammelüberweisung für mehrere Mitglieder abführen, ist im Verwendungszweck die Angabe Ihrer Betriebsnummer erforderlich.
Zahlungen per Scheck nehmen wir seit 1. Januar 2009 wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht mehr an.
Bei einem Arbeitgeberwechsel teilen Sie uns bitte auch die 8-stellige Betriebsnummer Ihres neuen Arbeitgebers mit. Für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung Ihrer Beitragsdaten an das Versorgungswerk benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre erweiterte Mitgliedsnummer (xxxxxx/043x) beim Versorgungswerk, die Sie ggf. bitte bei uns erfragen.
Bitte übermitteln Sie diese Hinweise ggf. an Ihre Abrechnungsstelle bzw. Ihr Steuerbüro.
Freiwillige Mehrzahlungen (FMZ)
Um Nachteile zu vermeiden, leisten Sie FMZ bitte stets bis Mitte Dezember, da sie sonst ggf. nicht mehr für das laufende Kalenderjahr anrechenbar sind.
FMZ können für Kalenderjahre bis zu dem Jahr vor Vollendung des 55. Lebensjahres geleistet werden; Pflichtbeitrag und FMZ dürfen als Summe das 2,5-Fache des Regelbeitrages nicht überschreiten. Ab dem Kalenderjahr, in dem das 55. Lebensjahr vollendet wird, dürfen FMZ zusammen mit dem Pflichtbeitrag die persönliche Einzahlungshöchstgrenze nicht überschreiten. Für die Berechnung der persönlichen Einzahlungshöchstgrenze ist das Verhältnis von Regelbeitrag und entrichteten FMZ in den letzten 10 Jahren vor Vollendung des 55. Lebensjahres (vgl. § 19 d. Satzung) maßgeblich.
Für Mitglieder, die am 31. Dezember 2001 bereits das 45. Lebensjahr vollendet hatten, gelten Übergangsregelungen (vgl. § 48 d. Satzung). Wir beraten Sie dazu auch gern telefonisch.
Dynamisierung der Versorgungsanwartschaften, Anpassung der Versorgungsleistungen
Die Vertreterversammlung der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung hat am 13. Oktober 2010 beschlossen, die laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2011 um 1,20 % zu dynamisieren. Die bis zum 31. Dezember 2010 erworbenen Rentenpunkte, die den Versorgungsanwartschaften zugrunde liegen, werden um 1,30 % erhöht. Der Rentenbemessungsfaktor wird auf 0,9850 gesenkt. Die effektive Anpassung der Versorgungsanwartschaften beträgt daher 1,1973 %.
Satzungsänderungen
Die Vertreterversammlung hat 2010 zwei Satzungsänderungen beschlossen.
Die erste ist am 1. Juni wirksam geworden und betrifft die Vorschrift in § 28 Abs. 2 der Satzung.
(2) 1Auf Antrag wird vorgezogene Altersrente bereits ab dem Ersten des Monats, der auf die Vollendung des 62. Lebensjahres folgt, gewährt, wenn das Mitglied mindestens seit 36 Monaten vor Beginn des Leistungsbezugs Pflichtmitglied des Versorgungswerks war. 2Die berufliche Tätigkeit muss nicht eingestellt werden. 3Der Anspruch auf vorgezogene Altersrente besteht ab dem Ersten des auf den Antragseingang folgenden Monats. 4Das Mitglied kann den Leistungsbeginn bereits für einen Monatsersten innerhalb des vor der Antragstellung zurückliegenden Jahres wählen.
Neu geregelt wurde dabei, dass als Voraussetzung für den Bezug von vorgezogener Altersrente die berufliche Tätigkeit nicht eingestellt werden muss.
Zum 1. Januar 2011 ist die zweite Satzungsänderung in Kraft getreten; nach dieser sind nunmehr eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften den Ehen in der Hinterbliebenenversorgung beim Bezug von Witwen-/Witwerrente gleichgestellt worden.
Geschäftsbericht 2009
Mitglieder können den Geschäftsbericht 2009 beim Versorgungswerk in Dresden anfordern.
Allgemeine Hinweise
Beitragsübernahme durch die Arbeitsämter
Für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld übernehmen die Arbeitsämter i. d. R. die Beitragszahlung zum Versorgungswerk. Stellen Sie den Antrag auf Beitragsübernahme zugleich mit dem Antrag auf Leistungen des Arbeitsamts.
Beitragsübernahme durch die Pflegekasse
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch ermöglicht eine Beitragsübernahme für ehrenamtlich Pflegende zum Versorgungswerk. Bitte setzen Sie sich ggf. mit der Pflegekasse und mit uns in Verbindung.
Mitglieder in Ausübung einer nicht pharmazeutischen Tätigkeit
Falls Sie in eine nicht pharmazeutische Tätigkeit wechseln, könnten sich Änderungen in der Höhe der zur Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung zu entrichtenden Pflichtbeiträge ergeben. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung.
Im Übrigen beraten wir Sie auch gern in unserer Geschäftsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung