Wahlaufruf
Im Herbst des kommenden Jahres geht die Amtsperiode der 24-köpfigen Vertreterversammlung zu Ende.
Satzungsgemäß wählen die Mitglieder der Kammerversammlung in Sachsen am 13. März 2026 und die Mitglieder der Delegiertenversammlung in Thüringen am 10. Juni 2026 ihre Landesvertreter für die neue 4-jährige Amtszeit.
Übernehmen Sie mit Verantwortung für die Entwicklung unseres gemeinsamen, länderübergreifenden Apothekerversorgungswerks!
Einzige Voraussetzung ist, Sie müssen Mitglied der STApV sein. Für Sachsen sind 16 Mitglieder (+5 Stellvertreter) und für Thüringen 8 Mitglieder (+3 Stellvertreter) zu wählen.
Die neue Vertreterversammlung konstituiert sich am 28. Oktober 2026 in Erfurt auf einer „erweiterten“ Vertreterversammlung, das heißt, im ersten Teil entscheidet das amtierende Gremium über die satzungsgemäß vorgeschriebenen Beschlüsse (Satzungsänderung, Feststellung des Jahresabschlusses, etc. für das Jahr 2025) und im zweiten Teil tritt die neue Vertreterversammlung zusammen und wählt den Vorsitzenden , stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses mit ihren Stellvertretern.
Zeigen Sie uns Ihre Bereitschaft mit Hilfe des Formblattes an.
Unsere Aufgaben
Die Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Als gemeinsame Einrichtung der Landesapothekerkammern Sachsen und Thüringen nimmt sie ihre Aufgaben auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den beiden Freistaaten war.
Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen einer Pflichtversicherung beitragsbezogene Versorgungsleistungen. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ohne Kapitalbildung auf dem Umlageverfahren basiert, handelt es sich um ein sogenanntes kapitalgedecktes Finanzierungssystem. Es wird aus dem Beitragsaufkommen und den Vermögenserträgen ein Deckungsstock gebildet, aus dem die Rentenleistungen finanziert werden. Zusätzlich fliessen in die Leistungsfinanzierung auch Umlageelemente ein, indem der laufende Zugang junger Mitglieder bei der Ermittlung der individuellen Rentenanwartschaften mit berücksichtigt wird.
Mitglieder sind neben alle Pflichtmitgliedern der Landesapothekerkammern Sachsen und Thüringen auch alle Pharmazeuten im Praktikum, die im Zuständigkeitsbereich pharmazeutisch tätig sind.
Die Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung hat ihren Sitz in Dresden und verwaltet hier die Mittel für den spezifischen Aufgabenzuschnitt zweckgebunden und gesondert. Die einzelnen Organe der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung werden im Bereich Organisation vorgestellt.
Bei weitergehenden Fragen schauen Sie in unsere FAQ, oder nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.